Protokoll und Anträge zur Bür­ger­ver­samm­lung Ober­gie­sing-Fa­san­gar­ten

Dienstag, dem
15. Oktober 2024,
19 Uhr .
Treffpunkt: Aula des Anton-Fingerle-Zentrums,
Schlierseestraße 47, 81539 München

  • Leitung: 2. Bürgermeister Dominik Krause (DIE GRÜNEN – ROSA LISTE)
  • BA: Carmen Dullinger-Oßwald
  • ca. 50 Anträge à 5 Minuten Redezeit
  • Vortrag der Polizeiinspektion 23 (Statistik und Prognosen 2024)

Bei der Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 17 (Obergiesing-Fasangarten) am 15. Oktober 2024 werden verschiedene aktuelle Projekte und Themen vorgestellt:

  • Bauprojekte

- Siedlung Perlacher Forst: Es wird die Bedeutung des Aufstellungsbeschlusses erläutert.
- Sozialpastorales Zentrum "Königin des Friedens": Aktueller Stand des Projekts.

  • Verkehrsprojekte

- Tela-Platz: Aktuelle Entwicklungen und Planungen.
- Martin-Luther-Straße: Verkehrssituation und mögliche Änderungen.
- Betriebshof Schwanseestraße: Aktueller Stand der Planungen.
- Erweiterung des Parklizenzgebietes Giesing: Informationen zur geplanten Ausweitung.

  • Grünflächen und Umwelt

- Neue Grünflächen und Brunnen: Vorstellung neuer Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtbezirk.
- Bürgerinitiative "Frischluftschneise": Aktueller Stand und Bemühungen zum Erhalt des Grünzuges.

  • Sonstige Themen

- Stadtbezirksbudget: Informationen zur aktuellen finanziellen Situation und geplanten Ausgaben im Stadtbezirk.


Diese Projekte und Themen geben einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Stadtbezirk 17. Die Bürgerversammlung bietet den Einwohnern die Möglichkeit, sich über diese Vorhaben zu informieren und ihre Meinungen dazu einzubringen.

Anträge

BV-Empfehlung 20-26 / E 02233
Keine Nachverdichtung und Neuversiegelung im "Kaltluftentstehungsgebiet" Siedlung am Perlacher Forst

Betreff - Antrag
Keine Nachverdichtung in Amisiedlung/Wohnanlage am Perlacher Forst, kein Eingriff in dortiges Kaltluftentstehungsgebiet
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung

Vorabinfos zu Amisiedlung u. Bauvorhaben
Parkartige Wohnsiedlung mit großem, altem Baumbestand, mehreren Laubmischwäldchen u. vielen stattlichen, gesunden Großbäumen.
Sehr beliebtes (Nah-)Erholungsgebiet. Gute Naturerfahrungsmöglichkeiten auch für die vielen Großstadtkinder dortiger Schulen.

Infos zu Bauvorhaben Nachverdichtung Amisiedlung, Aufstellungsbeschluss v. 12.6.24 (https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/8447920)
• Geplant ca. 1000 neue Wohnungen = fast Verdoppelung des Wohnraums, Neubau von 5 als Quader angeordneten Gebäudekomplexen mit 5 großen Tiefgaragen; insgesamt eine Bebauungsfläche in der Größe von ca. 5 Fußballfeldern (ca. 25 000 qm).
• Mind. 150 Bäume müssten gefällt werden, davon wären mind. 130 so groß, dass sie eigtl. unter Baumschutz stehen würden, die ältesten unter ihnen sind 150-200 Jahre alt.
Ebenfalls dort gefährdet: geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope, unter Artenschutz stehende Tiere.
Antrag 1
Die Amisiedlung muss von jeglicher Nachverdichtung und Neuversiegelung freigehalten werden, und es darf dort kein Eingriff in das „Kaltluftentstehungsgebiet Amisiedlung" und in eine mögliche Kalt- und Frischluftschneise stattfinden.

Be­grün­dung allg. (aus Sicht ei­ner Ober­gie­sin­ge­rin, die nicht in der Ami­sied­lung wohnt):
Ober­gie­sing ist dicht be­baut u. teil­wei­se stark be­las­tet durch Ab­ga­se. Hier war es im Som­mer um ei­ni­ge Gra­de hei­ßer, als in der Ami­sied­lung, die wir hier lie­be­voll „un­se­re grü­ne Lun­ge" nen­nen. Die Ami­sied­lung ist ein Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­biet mit po­si­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die be­nach­bar­ten, dicht be­bau­ten Sied­lungs­be­rei­che. Vom Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­biet Ami­sied­lung pro­fi­tie­ren al­le an­gren­zen­den Stadt­ge­bie­te. Wie wir wis­sen, hei­zen sich dicht be­bau­te Ge­bie­te in Groß­städ­ten be­son­ders stark und un­ge­sund auf, bei 32 Grad steigt die Sterb­lich­keit um 5%, und bei 38 Grad so­gar um 11%. Beim wis­sen­schaft­lich nach­ge­wie­se­nen Tem­pe­ra­tur­an­stieg der nächs­ten Jah­re, müs­sen al­le Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­bie­te in der Stadt er­hal­ten und soll­ten so­gar noch aus­ge­baut wer­den. Das ist für uns und die nächs­ten Ge­ne­ra­tio­nen über­le­bens­not­wen­dig.
Die Amisiedlung muss daher von jeglicher Nachverdichtung freigehalten werden!
Weitere Begründung (rechtlich):

  • Der Schutz der Gesundheit der Menschen entsprechend ihrer Grundrechte auf Gesundheit u. Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Sinne des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24. 03. 2021). Erläuterung:
  • Gemäß dem Klimabeschluss von 2021 sollte dem Baurecht das Grundrecht auf Gesundheit und Leben entgegengestellt werden. Verstärkend hierzu:
  • Das Berücksichtigungsgebot aus dem „Bundes-Klimaanpassungsgesetz", sowie in Kiatane Esaiereide gene deiche Auswirkungen des fortschreitenden

BV-Empfehlung 20-26 / E 02234
Keine Nachverdichtung in der Siedlung am Perlacher Forst sowie vollständiger Erhalt des Baumbestands

Betreff - Antrag
Keine Nachverdichtung in Amisiedlung/Wohnanlage am Perlacher Forst, Baumschutz und Menschenschutz
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung
Vorabinfos zu Amisiedlung u. Bauvorhaben
Parkartige Wohnsiedlung mit großem, altem Baumbestand, mehreren Laubmischwäldchen u. vielen stattlichen, gesunden Großbäumen.
Sehr beliebtes (Nah-)Erholungsgebiet. Gute Naturerfahrungsmöglichkeiten auch für die vielen Großstadtkinder dortiger Schulen.
Infos zu Bauvorhaben Nachverdichtung Amisiedlung, Aufstellungsbeschluss v. 12.6.24 (https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/8447920)

  • •Geplant ca. 1000 neue Wohnungen = fast Verdoppelung des Wohnraums, Neubau von 5 als Quader angeordneten Gebäudekomplexen mit 5 großen Tiefgaragen; insgesamt eine Bebauungsfläche in der Größe von ca. 5 Fußballfeldern (ca. 25 000 qm).
  • Mind. 150 Bäume müssten gefällt werden, davon wären mind. 130 so groß, dass sie eigtl. unter Baumschutz stehen würden, die ältesten unter ihnen sind 150-200 Jahre alt.
Ebenfalls dort gefährdet: geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope, unter Artenschutz stehende Tiere.

Antrag 2
Die Amisiedlung muss von jeglicher Nachverdichtung freigehalten werden, und der dortige Baumbestand, die geschützten Landschaftsbestandteile, Biotope und unversiegelten Flächen müssen vollständig erhalten bleiben.

Begründung: Schutz unserer Gesundheit gem. Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 Satz 1
Baumschutz ist Menschenschutz:
Bäume sind u. a. Sauerstoffproduzenten, Staubfilter, Luftbefeuchter, Lärmschlucker, Lebensraum, Überschwemmungsschützer, Wohlfühloase, u. sie spenden Schatten u. Kühlung.
Je größer gesunde Bäume sind, umso mehr leisten sie für unsere Gesundheit.
Für das Bauprojekt müssten mind. 150 Bäume gefällt werden, davon sind mind. 130 Bäume so groß, dass sie einen Stammumfang von 80 cm und mehr aufweisen (gemessen in 1m Höhe über dem Boden), die ältesten unter ihnen sind 150 - 200 Jahre alt.
Hier exemplarisch Zahlen zur Kühlleistung großer Bäume:
TU-Wissenschaftler haben mit ihren Messungen bewiesen: Nur große Bäume liefern ausreichend Kühlung. Dafür müssen sie erst einmal mind. 30 oder 40 Jahre alt werden.
(Quelle: „Gegen Hitze: Wissenschaftler berechnen Kühlleistung eines Baumes")

  • So kühlt eine 80 Jahre alte Linde so stark wie 208 Kühlschränke (32.667 kWh
Energieverbrauch). Sie kühlt zehnmal stärker, als eine 20jährige Linde (s. Ökosystem-leistungen nach Prof. Rötzer, TUM).
  • Und ein „zwanzig Meter hoher, dichtbelaubten Baum" schafft eine „Kühlleistung von bis zu 40.000 Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht Kosten von etwa 16.000 Euro, wenn dafür Klimaanlagen eingesetzt würden." (Zitat: Forstwissenschaftler Quelle: „Gegen Hitze: Wissenschaftler berechnen Kühlleistung eines Baumes").

Man sieht daran, wie wertvoll der Erhalt der großen Bäume für unseren Gesundheitsschutz ist.
Zusammenfassende Begründung bezogen auf Umwelt, Klima-, u. Menschenschutz:
Die Amisiedlung stellt mit ihrem Parkcharakter, ihrem großen, alten Baumbestand, ihren geschützten Landschaftsbestandteilen, ihren Biotopen, ihrer Artenvielfalt, ihren Naherholungsmöglichkeiten, ihrer Klimawirkung u. ihrer Schönheit ein Juwel dar, das unsere Umwelt u. unsere Gesundheit schützt. Die Folgen des geplanten Bauvorhabens wie z.B. stärkere Versiegelung, Bodenverdichtung, großflächige Abholzung alter Baumbestände, Vernichtung von Schutzgebieten etc. würden sich negativ auf unseren Umwelt-, Klima-, u. Gesundheitsschutz auswirken, wären größtenteils nicht rückgängig zu machen und wären auch nicht enkeltauglich.
Rechtliche Begründung

  • Der Schutz der Gesundheit der Menschen entsprechend ihrer Grundrechte auf Gesundheit u. Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Sinne des Klimabeschlusses des B VerfG vom 24. 03. 2021). Erläuterung:
Gemäß dem Klimabeschluss von 2021 sollte dem Baurecht das Grundrecht auf Gesundheit und Leben entgegengestellt werden. Verstärkend hierzu:
  • Das Berücksichtigungsgebot aus dem „Bundes-Klimaanpassungsgesetz", sowie in Großstädten gravierendere gesundheitliche Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels (Beispiel: urbane Überhitzung)
  • Art. 20a GG: Umwelt- u. Tierschutz ,in Verantwortung für die künftigen
Generationen"
  • Stärkung der Wertigkeit von Bäumen bei Bauvorhaben durch aktuelle Recht-sprechung: BayVGH, Beschluss vom 31.7.2023 - CS 23.1138

Quellen zu Kühlleistung von Bäumen:

  • BR24 vom 28.09.2024:
„Gegen Hitze: Wissenschaftler berechnen Kühlleistung eines Baumes"
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wissen/klimawandel-bringt-mehr-hitze-die-stadt-braucht-mehr-baeume, UPOPKW8
  • „Das ökologische Multitalent Baum", Vortrag von xxx beim Bund Naturschutz KG München am 25.06.24 im Auftrag des Landesverbands

Raum für Vermerke des Direktoriums
[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02235
Frischluftschneisen schützen und freihalten

Betreff – Antrag
Frischluftschneisen schützen und freihalten
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung

  • Antrag 3: Alle Münchner Frischluftschneisen müssen vor Eingriffen geschützt und von jeglicher Bebauung freigehalten werden, damit auch in Zukunft genug frische Luft durch unser geliebtes München strömen kann.
  • Nähere Begründung: Frischluftschneisen (auch Frischluftbahnen genannt) sind zusammenhängende, hindernisfreie Gebiete, die uns in der Stadt mit schadstoffarmer Frischluft aus dem Umland versorgen. In heißen Sommernächten transportieren sie kühle Luft Richtung Innenstadt.
  • Der Sprecher der „Bürgerinitiative Frischluftzufuhr für München", sagte über Frischluftschneisen: „Sie müssen unbedingt freigehalten werden", sie seien „kostenlose natürliche Klimaanlagen und Luftreinigungsanlagen für die Stadt und für kommende Generationen" (Quelle: „Frischluftzufuhr in Gefahr. Dicke Luft in München", Haidhauser Nachrichten vom 27.07.2024, https://frischluftzufuhr-muenchen.de/wp-content/uploads/2024/08/Dicke-Luft-Haidhauser-Nachrichten-vom-24.07.24.pdf).
  • Die heißen Sommer der letzten Jahre zeigen, wie wertvoll die Durchlüftung und Kühlung unserer schönen Landeshauptstadt durch unverbaute, hindernisfreie Frischluftschneisen ist.
  • Auch die Grünen forderten in Ihrer Anfrage vom 10.8.2023 die langfristige Sicherung u. Bewahrung der Frischluftschneisen. Diese seien „in höchstem Maße schützenswert für eine lebenswerte Stadt der Zukunft, und ihre Berücksichtigung in künftigen Planungsprozessen unabdingbar. "
  • (Quelle: „Frischluftzufuhr in Gefahr. Dicke Luft in München", Haidhauser Nachrichten vom 27.07.2024, https://frischluftzufuhr-muenchen.de/wp-content/uploads/2024/08/Dicke-Luft-Haidhauser-Nachrichten-vom-24.07.24.pdf).
  • Rechtliche Begründung:
  • Der Schutz der Gesundheit der Menschen entsprechend ihrer Grundrechte auf Gesundheit u. Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Sinne des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24. 03. 2021). Erläuterung:
Gemäß dem Klimabeschluss von 2021 sollte dem Baurecht das Grundrecht auf Gesundheit und Leben entgegengestellt werden. Verstärkend hierzu:
  • Das Berücksichtigungsgebot aus dem „Bundes-Klimaanpassungsgesetz", sowie in Städten gravierendere gesundheitliche Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels (Beispiel: urbane Überhitzung).
  • Gem. § 1 Abs. 5 BauGB müssen Klimaanpassung und Klimaschutz berücksichtigt
 werden
  • Notwendigkeit bei der Baugenehmigung, die Anforderungen an gesunde Wohn- u. Arbeitsverhältnisse zu wahren, § 34 Abs. 1 S. 2 BauGB. Ebenso bei der Bauleitplanung, $ 1 Abs. 6 Ziff. 1 BauGB

[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02237
Ausweitung der "Geschützten Landschaftsteile" in der Siedlung am Perlacher Forst

Ich beantrage die Ausweitung der „Geschützten Landschaftsteile" auf bisher nicht geschützte Gehölzflächen sowie Einzelbäume in der ehemaligen US-Wohnsiedlung am Perlacher Forst, Amisiedlung
Bei einem Ortstermin des Bund Naturschutz (BN) wurde festgestellt, dass es im Gebiet der sogenannten „Ami-Siedlung" zusätzlich zu den bereits geschützten Flächen weitere Gehölzflächen und Bäume gibt, die von der Struktur her vergleichbar sind mit den bereits ausgewiesenen „Geschützten Landschaftsteilen". Somit müssen mehr Gehölze als schützenswert angesehen werden, als die derzeitige Planung und Schutzgebietsausweisung dies tut. Bei der geplanten Nachverdichtung der Siedlung ist z.B. vorgesehen, eines der „Village Greens" - eine kompakte Quaderform mit 6 Stockwerken und im Erdgeschoss Gewerbe - in einen solchen Bestand zu setzen (kleines Wäldchen Cincinnati/Lincolnstr.). Die Planung basiert somit auf veralteten Grundlagen. Zudem ist es nicht nachhaltig, unversiegelte Flächen zu versiegeln, wenn noch genügend versiegelte Fläche zur Sanierung und Entwicklung zur Verfügung steht. Eine Grafik, die die genaue Lage der schützenswerten Gebiete zeigt, sowie eine Auflistung besonders schützenswerter Bäume mit Baum-ID-Nummern liegt diesem Antrag bei.

Raum für Vermerke des Direktoriums:
[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02238
Wohnungsleerstand in der Siedlung am Perlacher Forst beenden

Betreff: Antrag "Wohnungsleerstand im Quartier Perlacher Forst beenden; Nachbarschaft und soziales Leben stärken"
Antrag zum Themengebiet Soziales und Integration
Ich schlage dieser Versammlung vor, die folgende Empfehlung an den Stadtrat auszusprechen:
Die Stadt München soll aufgefordert werden, bestehende Vorschriften zur Bekämpfung der Leerstände von Wohnungen im Quartier durchzusetzen und das gewachsene soziale Leben zu sichern. Der Leerstand wurde auf der Website der Stadt München am 13.10.2024 unter der ID 5005043 als Zweckentfremdung angezeigt.
Hintergrund: Momentan stehen im Quartier 50 (fünfzig) Wohnungen (2-3-Zimmer) z.T. seit mehr als 3 Monaten leer (das ist Zweckentfremdung). Stadt München und Eigentümer haben sich auf einen Bebauungsplan verabredet, der den Zielen des Antrags komplett zuwiderläuft. Die bisherige Bürgerbeteiligung wird als unzureichend angesehen.
Folgende Bürgerbelange werden mit Füßen getreten, bzw. auf künftige Planungen vertagt und damit bewusst der Aufmerksamkeit der Bürgerschaft entzogen:
- Umweltschutz (Baumschutz, Bodenversiegelung)
- Ensembleschutz
- Mobilität (ein de facto-Verbot von PKWs)
Raum für Vermerke des Direktoriums:
[x] ohne Gegenstimme angenommen
[ ] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

 BV-Empfehlung 20-26 / E 02240

Schaffung bezahlbaren und familienfreundlichen Wohnraums in der Siedlung am Perlacher Forst

Betreff: Antrag - Bezahlbarer, familienfreundlicher Wohnraum in der Siedlung am Perlacher Forst
Antrag zum Themengebiet Bau/Planung
Antrag: Bewahrung und Schaffung von kostengünstigem Wohnraum in der Siedlung am Perlacher Forst durch Aufstockung (ID) in Holzkonstruktion und Unterbringung der zusätzlichen Stellplätze in Holzparkdecks auf den bestehenden Gemeinschaftsstellplatzanlagen.
Begründung: Es gilt den am 18.09.2024 beschlossenen STEP 2040 auf Quartiersebene umzusetzen. Im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung sollte der vorhandene bezahlbare Wohnbestand mit familienfreundlichen Grundrisstypen erhalten bleiben und mit kostengünstigen Wohnungen aufgestockt werden, ohne dass zusätzliche Flächen versiegelt werden müssten.
So könnten ca. 989 Wohnungen erhalten bleiben und durch Aufstockung (ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss) ca. 650-900 Wohnungen je nach Wohnungsgröße neu hinzukommen. Allein durch den Dachausbau der teilsanierten und nicht sanierten Gebäude könnten ca. 110-170 Wohnungen geschaffen werden.
In den Holzparkdecks können auch Ladestationen und Stellplätze für Carsharing vorgesehen werden.
Raum für Vermerke des Direktoriums:
[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02242

Begleitung angeordneter Baumschutzmaßnahmen durch Fachpersonal

Antrag zum Thema Baumschutz bei Baumaßnahmen

Jedes Bauverfahren, in dem Baumschutzmaßnahmen angeordnet und einzuhalten sind, muss durch eine Fachfrau/mann für Baumschutz über alle Bau- und Planungsphasen, incl. der eventuellen Rückbauarbeiten am Vorgängerbau, zwingend begleitet werden.

Begründung: Entgegen der Verpflichtung von Bauherren, sich an den gesetzlichen Auflagen zum Baum- und Naturschutz zu halten, ist belegbare Praxis, dass diese Verpflichtung nicht immer eingehalten wird.
Dies geschieht zum Schaden von Natur und Baumbestand und damit auch zum Nachteil von Klima und Mensch. Entgegen der Meinung der Baumschutzbehörde beginnt die Überwachungspflicht zum Baumschutz schon vor und während des Abbruchs eines Gebäudes mit Baumbestand als Vorbereitung für eine genehmigte Baumaßnahme.
In dieser heiklen Phase ist eine Begleitung der Baumschutzmaßnahme auf dem Grundstück und den betroffenen Nachbargrundstücken einzuhalten, da in dieser Zeit die meisten Schäden in Wurzel- und Kronenbereichen zu verzeichnen sind.
Dieser Antrag ist hiermit auch im Hinblick auf die Aufnahme in die Neue Baumschutzordnung gestellt

Raum für Vermerke des Direktoriums:
[x] ohne Gegenstimme angenommen
[ ] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02244

Erstellung einer Ökobilanzierung zur Umweltwirkung der Baumaßnahmen in der Siedlung am Perlacher ...

Bezug: Aufstellungsbeschluss des Stadtbezirk 17 - Obergiesing-Fasangarten gemäß Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11867; Sitzung vom 12.06.2024
Sachverhalt: Im oben genannten Aufstellungsbeschluss wird u.a. der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geplante Neubau von Wohneinheiten behandelt. Die dem Beschluss beigefügten Unterlagen zeigen, dass hierfür neben einer reinen Nachverdichtung durch Nutzung unbebauter Flächen auch der Rückbau bestehender Gebäude angestrebt wird. Aus den geplanten Maßnahmen ergeben sich relevante Eingriffe in die umgebende Umwelt, Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen sowohl durch die Bautätigkeit als auch durch die Herstellung der Bauprodukte. Zudem ergeben sich Beeinträchtigungen der Anwohner und der schützenswerten Umwelt durch Bauverkehre und Lärmemissionen.
Bürgeranliegen: Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll beschlossen werden, dass für das Bauvorhaben eine Ökobilanzierung nach den Normenwerken DIN EN ISO 14040, DIN EN ISO 14044, DIN EN ISO 14064-3 sowie DIN EN ISO 14025 zur Umweltwirkung der Baumaßnahmen durch das Planungsreferat der Landeshauptstadt München erstellt oder beauftragt wird. Hierin soll insbesondere ermittelt werden, ob der Abbruch der bestehenden Gebäude einen Eingriff darstellt, welcher gegenüber der Schaffung des Wohnraums an anderer Stelle vorteilhaft und verhältnismäßig ist. In die Bewertung sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
Es sollen alle umweltrelevanten Vorgänge beim Rückbau der bestehenden Gebäude und der Errichtung der geplanten Neubauten während des gesamten Lebenszyklus erfasst und bewertet werden. Es sollen die Folgen für den Artenbestand, die Biodiversität, des Baumbestands erfasst und bewertet werden. Es sollen die Folgen für die Anwohner erfasst und bewertet werden, v.a. in Bezug auf den Abtransport des Bauschutts und der Beschickung der Baustellen. Neben den Umweltauswirkungen sollen auch qualitative Aspekte bewertet werden. Es soll eine Vergleichsberechnung mit einer schonenderen Nachverdichtung wie der Ergänzung von Gebäuden ohne Rückbau bestehender Bauten oder dem Ausbau der bestehenden Gebäude erstellt werden. Ferner soll geprüft werden, ob es in anderen Liegenschaften des Bauherrn zur Stillung seines Wohnraumbedarfs oder in der Landeshauptstadt im Allgemeinen möglich ist bei geringeren Lebenszykluskosten Wohnraum zu schaffen.

Raum für Vermerke des Direktoriums:
[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02246

Erhalt des alten Baumbestandes bei der Nachverdichtung der Siedlung am Perlacher Forst

Beantragt wird der Erhalt des alten Baumbestands bei der Nachverdichtung der Amisiedlung durch Umsetzung des Leitfadens "Grüne Stadt der Zukunft" im Bebauungsplanverfahren
(Beschluss der Stadt München, 12.06.24).
Begründung: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie haben 2 von 3 ARGEs nachgewiesen, dass in der Amisiedlung nachverdichtet werden kann, ohne wertvollen Baumbestand zu fällen. Auch der Erhalt der ursprünglichen Zeilenbauweise steht der Schaffung neuen Wohnraums nicht im Weg. Trotzdem hat sich ein Entwurf durchgesetzt, der großflächige Rodungen vorsieht und Bestandsgebäude abreissen will um sie durch „Village Greens" zu ersetzen, die jeweils eine Fläche von ca. 5000qm versiegeln würden. Die Abholzung des Baumbestands bringt keine Vorteile bei der Schaffung von Wohnraum, aber große Nachteile für die Hitzeregulierung der Stadt! Die großflächigen Versiegelungen wirken sich negativ auf das Starkregenmanagement aus und die Vermeidung von Gebäudeabbruch ist ebenfalls klimarelevant!
Überflüssige Abrisse belasten unsere Mülldeponien und verschwenden Ressourcen. Am 12.06.24 hat der Stadtrat hat beschlossen, Empfehlungen aus dem interdisziplinären Forschungsprojekt „Grüne Stadt der Zukunft" umzusetzen. Beantragt wird diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen und die wertvollen Stadtbäume der zu erhalten!

[x] ohne Gegenstimme angenommen
[ ] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02247

Keine Vorabgenehmigung von Bauprojekten zur Nachverdichtung in der Siedlung am Perlacher Forst

Betreff: Keine Vorabgenehmigung eines Pilotbaues oder Projektes zur Nachverdichtung in der Ami-siedlung
Antrag zum Themengebiet Bau/Planung
Im Aufstellungsbeschluss ist ein Passus enthalten, der es ermöglicht, einzelne Bauten als "Pilotprojekt" - Wohnbauoffensive des Bundes - ohne einen Bebauungsplan und ohne Zustimmung des Stadtrates vorgezogen umzusetzen. Daher stelle ich folgende Anträge:
1. Abstimmung: Keine vorgezogene Genehmigung einzelner Bauvorhaben als Pilotprojekte
2. Abstimmung: Keine Genehmigung eines vorgezogenen Projektes ohne vorherige Umweltprüfung und ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit und des Stadtrates
3. Abstimmung: Keine Nachverdichtung ohne Prüfung einer alternativen Planung, im Besonderen eines Sanierungs-Konzeptes der bisherigen Baukörper
Begründung: Es existieren Pläne, die den Behörden LH München bekannt sein dürften. Hier könnte Wohnraum geschaffen werden ohne jeden Abriss und ohne einen einzigen neuen Baukörper im Planungsgebiet zu errichten. Das ist jeder anderen Form der Nachverdichtung wegen der klimatechnischen und historischen Bedeutung für die Stadt München vorzuziehen.

[x ] mit Mehrheit angenommen (1., 2., 3.)

BV-Empfehlung 20-26 / E 02249
Erlass einer Städtebaulichen Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für das Gebiet der Siedlung am Perlacher Forst.

 1. Charakter der Siedlung: Leben in Gemeinschaft-alle Altersstufen, jede Nationalität, jede Herkunft.
2. Außergewöhnliches städtebauliches Bild, Lebensqualität: Lehren für den Städtebau der Zukunft?
3. Klimatische und kulturelle Bedeutung für ganz München
Die LHM wird aufgefordert, für das Gebiet der Siedlung am Perlacher Forst eine städtebauliche Erhaltungssatzung gemäß § 172 Satz 1 Nr. 1 BuGB zu erlassen, um die lebenswerte städtebauliche Gestalt und die Bedeutung als Frischluftlieferant für die Stadt München für die Zukunft zu sichern und der weiteren Aufheizung und Zerstörung des Ortsbildes entgegenzuwirken.
Begründung: Um den besonderen Charakter der Siedlung zu erhalten, hatte die LHM bisher Vorhaben zur Nachverdichtung abgelehnt, da sich solche Vorhaben im Sinne des §34 BauGB nicht in die Siedlung einfügen würden. Hier war die LHM auch in einem Rechtsstreit erfolgreich. Jetzt soll nach Aufstellungsbeschluss vom 12.06.24 ein Bebauungsplan erstellt werden, der den vielgerühmten Charakter der Siedlung und ihre Bedeutung als Kaltluftentsehungsgebiet für die Stadt München, mit Schwammstadtcharakter, der für die Aufnahme riesiger Wassermassen immens wichtig ist, zur Unkenntlichkeit verändert werden. Die "Village Greens", die hier gebaut werden sollen bestehen aus 6 Geschossen mit einer Versiegelungsfläche von je 5000m?, auf welcher keiner der alten Bäume und keinerlei Vegetation erhalten werden kann, da darunter Tiefgaragen entstehen sollen.
Um die Qualität der Siedlung auch für künftige Generationen zu erhalten, ist der Erlass einer Städtebaulichen Erhaltungssatzung nach §172 Satz 1 BauGB dringend erforderlich.

[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02260
Festsetzung eines Stellplatzschlüssels von 1:1 für die gesamte Siedlung am Perlacher Forst

In der gesamten Siedlung am Perlacher Forst muss der Stellplatzschlüssel auf 1:1 sein, dan sonst alle PKW der 1000 neuen Mieter auf der Straße parken und somit eine extreme gefährdung der Radfahrer und Fußgänger, Schulkinder ist zudem wird der Lärmpegel durch PKW die einen Parkplatz suchen erhöht

[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

BV-Empfehlung 20-26 / E 02250

Klimafreundliche Gestaltung des Auguste-Kent-Platzes


BV-Empfehlung 20-26 / E 02248
Einrichtung eines Christkindlmarkts im Stadtbezirk 17

Betreff - Antrag
Oh du fröhliche - Christkindlmarkt für Giesing
Antrag zum Themengebiet Wirtschaft
Der Bezirksausschuss möge prüfen inwiefern im Gebiet des BA 17 die Durchführung eines Christkindlmarktes möglich ist.
Hierfür soll sich der Bezirksausschuss auf die Suche nach geeigneten Plätzen wie etwa dem Alpenplatz, oder dem Pplatz neben der Heilig-Kreuz-Kirche, machenund dafür auf mögliche Partner zugehen.
Die Belange der betroffenen Anwohner sind entsprechend zu berücksichtigen.

[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt


BV-Empfehlung 20-26 / E 02241
Wiederherstellung der Spielflächen an der AWO Freizeitstätte Red Dragon

Betreff - Antrag
Wiederherstellung der Spielfläche im direkten Umgriff der AWO Freizeitstätte Red Dragon
Antrag zum Themengebiet Soziales und Integration
Dieser Antrag gründet in einer Beteiligung mit den Jugendlichen der AWO Freizeitstätte Red Dragon.
Im direkten Umgriff der AWO Freizeitstätte Red Dragon befindet sich eine Fußballfläche, die durch die viele Benutzung Wiederherstellungsmaßnahmen benötigt.
Für unterschiedliche Punkte bitten wir um Abstimmung und Zustimmung der Anwesenden.
- Wiederherstellung der Rasenfläche, oder Austausch des Bodenbelags zur Bespielbarmachung und Absicherung gegen Verletzungen.
- Banden oder Ballfangzäune hinter den Toren, um so den Fußgängerweg wie auch die Randbegrünung zu schützen und eine bessere Bespielung ermöglichen.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

V-Empfehlung 20-26 / E 02232
Mehr Entscheidungsrechte für Bezirksausschüsse

Antrag:
Den Bezirksausschüssen, insbesondere dem BA 17 (Stadtbezirk Obergiesing Fasangarten), der durch die Bürger vor Ort als demokratisches Gremium gewählt wurde werden mehr Befugnisse im Rahmen der Bay. Gemeindeordnung eingeräumt und zwar beim

  • Baumschutz,
  • Schutz von Grünflächen im weiten Sinn,
  • Frischluftschneisen,
  • Kaltluftentstehungsgebieten,
  • landwirtschaftlichen Flächen
  • sowie bei der Klimaanpassung wie z.B. beim Schutz vor Starkregen.

Die Bezirksausschusssatzung der Stadt München wird dazu in der Anlage 1 geändert, d.h. es wird der Buchstabe E (=Entscheidung) in den einschlägigen Zuständigkeitsbereichen für die Angelegenheiten wie z. B. des Baureferats eingetragen und falls notwendig der Text davor geändert.
Begründung:

1. Starkes Bevölkerungswachstum der Stadt München verursacht großen Druck auf Vegetation und Grünflächen. Die notwendige Wohnraumbeschaffung muss in aus­gewogenem Verhältnis zu naturnahen Flächen und Vegetationszonen stehen für Klimaschutz und Naherholung. Insbesondere der Schutz großer Bäume ist von entscheidender Bedeutung für das lokale Klima.

2. Klima-Erwärmung und Überhitzung der Städte erfordern entsprechende Schutz­maßnahmen in den einzelnen Stadtbezirken. Die Bezirksausschüsse kennen am besten die lokalen Gegebenheiten sowie deren übergeordnete Bedeutung.

3. Mehr Mitbestimmung auf lokaler Ebene fördert die Nähe der städtischen Gremien zu den Bewohnern und damit die Akzeptanz kommunalpolitischer Entscheidungen.

4. Der Stadtbezirk 17 hat ca. 54.000 Einwohner; das entspräche derzeit bayernweit der 18. Stelle bei den freien Gemeinden. Der Bezirk ist somit etwa von der Ein­wohnerzahl so groß wie Passau und größer als alle Umlandgemeinden Münchens wie z.b. Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, Unterhaching, Ebersberg

[ ] ohne Gegenstimme angenommen
[x] mit Mehrheit angenommen
[ ] ohne Gegenstimme abgelehnt
[ ] mit Mehrheit abgelehnt

Quelle: https://risi.muenchen.de 16.10.2024

✎  ludwich


 

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