Fa­sanar­ka­den mit Park­raum­be­wirt­schaf­tung

Aufpassen – sonst wird es teuer!

Leider haben die simplen Methoden zur Verkehrsregelung mit Schildern und Pfosten in den Fasanarkaden nicht funktioniert, daher wird nun streng mit Kameras überwacht.


Folgende Schilder wurden dort an der Parkplatzeinfahrt montiert

 "Keine Durchfahrt!
Lieferverkehr frei!"

Privatparkplatz

Automatische Erfassung der Parkdauer

Einfach kundenfreundlich - ohne Parkscheibe

3 Std. Kostenfreie Höchstparkdauer für Kundenaufenthalte

mindestens 30 Euro Bei Überschreitung der kostenfreien Höchstparkdauer

Bitte beachten Sie unbedingt den aushängenden Datenschutzhinweis und die Vertrags- und Einstellbedingungen.

Hinweise zum Datenschutz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
ParkDepot GmbH, St.-Martin-Straße 72, 81541 München, Email: info@park-depot.de, Tel: +49 (0) 89 356477 60

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die ka­me­ra­ba­sier­te Da­ten­ver­a­r­bei­tung dient der Er­mitt­lung von Ver­stö­ßen ge­gen die Höchst­park­dau­er und der Be­wirt­schaf­tung des Park­raums. Rechts­grund­la­ge ist die Wah­rung be­rech­tig­ter In­ter­es­sen nach Ar­t. 6 Ab­s. 1 lit. f. DS­-G­VO.

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
Mit der Da­ten­ver­a­r­bei­tung wird die Ein­hal­tung der Ver­trags- und Ein­stell­be­din­gun­gen kon­trol­lier­t, ins­be­son­de­re um ei­ner Zweck­ent­frem­dung der Park­flä­che durch Dau­e­r- und Falsch­par­ker vor­zu­beu­gen. Da­durch soll aus­rei­chend Park­raum für Kun­den frei­ge­hal­ten und das Haus­recht durch­ge­setzt wer­den (§ 903 BGB). Da­ne­ben dient die Da­ten­ver­a­r­bei­tung der Ana­ly­se und Op­ti­mie­rung der Park­raum­si­tua­ti­o­n.

Übermittlung der personenbezogenen Daten
Zu den oben ge­nann­ten Zwe­cken wer­den die er­ho­be­nen Da­ten an Auf­trags­ver­a­r­bei­ter (z.B. Be­schwer­de­ma­na­ge­ment), In­kas­so­bü­ros, Rechts­an­wäl­te, Ge­rich­te und Be­hör­den im Rah­men ih­res Auf­ga­ben­be­reichs (vor al­lem Kenn­zei­che­n­aus­kunft)

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Ver­a­r­bei­tung der er­ho­be­nen Da­ten ist zum Be­trieb der Park­ein­rich­tung bzw. zur Kon­trol­le der Be­fol­gung der aus­hän­gen­den Ver­trags- und Ein­stell­be­din­gun­gen not­wen­dig. Die Da­ten wer­den bei ver­trags­kon­for­men Park­vor­gän­gen un­mit­tel­bar nach Ver­a­r­bei­tung (bin­nen 48 Stun­den­), bei er­for­der­li­cher Nach­ver­fol­gung von Ver­stö­ßen ge­gen die Ver­trags­-und Ein­stell­be­din­gun­gen und et­wai­ger Gel­tend­ma­chung/­Ab­wehr von Rechts­ansprü­chen nach Ab­lauf der ge­setz­li­chen

Hinweis auf die Rechte der Betroffenen
Nut­zer ha­ben ge­gen­über der Park­De­pot GmbH das Recht auf Aus­kunft, Be­rich­ti­gung, gg­f. Ver­voll­stän­di­gung, Ein­schrän­kung, Lö­schung so­wie auf Wi­der­spruch ge­gen die Ver­a­r­bei­tung der er­ho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ge­mäß Ar­t. 15 ff. DS­-G­VO. Ei­ne er­teil­te Ein­wil­li­gung zur Da­ten­ver­a­r­bei­tung kann je­der­zeit wi­der­ru­fen wer­den. Je­der Nut­zer hat das Recht zur Be­schwer­de bei der Auf­sichts­be­hör­de. Dies­be­züg­li­che An­fra­gen kön­nen (mit Aus­nah­me der Be­schwer­de bei der Auf­sichts­be­hör­de) an +49 (0) 89 356477 60, da­ten­schutz@park­-­de­pot.­de oder di­rekt an den Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten der Park­De­pot GmbH (Kon­takt­da­ten un­ter ww­w.park­-­de­pot.­de) ge­stellt wer­den. 

Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen ge­mäß Ar­t. 13, 14 Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DS­-G­VO) er­hal­ten Sie un­ter www.park-depot.de/datenschutz


Vertrags- und Einstellbedingungen

Präambel
Um ei­ner Zweck­ent­frem­dung der für Kun­den vor­ge­se­he­nen Park­flä­chen durch Dau­e­r- und Falsch­par­ker vor­zu­beu­gen und da­durch die Park­flä­chen­nut­zung und Kun­den­zu­frie­den­heit zu ver­bes­sern, er­fol­gen au­to­ma­ti­sier­te Kenn­zei­chen­er­fas­sun­gen. Mit der Ein­fahrt in die pri­va­te Park­ein­rich­tung nimmt der Fah­rer - im Fol­gen­den „Nut­zer" - das An­ge­bot der Park­De­pot Gmb­H, St.­-­Mar­tin­-­Stra­ße 72, 81541 Mün­chen, auf Ab­schluss ei­nes Nut­zungs­ver­trags zu den nach­ste­hen­den Ver­trags- und Ein­stell­be­din­gun­gen an. Das Ver­trags­ver­hält­nis en­det, so­bald der Nut­zer die Park­ein­rich­tung mit dem Fahr­zeug ver­läss­t. So­fern sich die For­mu­lie­run­gen die­ser Ver­trags- und Ein­stell­be­din­gun­gen al­lein auf die männ­li­che Form (Nut­zer) be­zie­hen, sind Per­so­nen al­ler Ge­schlech­ter mit­er­fass­t.

1. Benutzungsbestimmungen

1.1 Die Park­De­pot GmbH räumt dem Nut­zer die Mög­lich­keit ein, die pri­va­te Park­ein­rich­tung z.B. mit ei­nem PKW oder Mo­tor­rad - im Fol­gen­den „Fahr­zeug" - zu be­fah­ren und sein Fahr­zeug, so­fern ver­füg­ba­r, auf ei­nem nicht be­setz­ten und nicht re­ser­vier­ten oder sich in ei­ner ge­son­dert mar­kier­ten Hal­te­ver­bots­zo­ne be­fin­den­den Stell­platz kos­ten­los für den Zeit­raum der fest­ge­leg­ten Höchst­park­dau­er ab­zu­stel­len. Mit der Ein­fahrt be­steht kein An­spruch auf einen Stell­platz.

1.2 Das Ab­stel­len von Fahr­zeu­gen ist nur in­ner­halb der mar­kier­ten bzw. an­der­wei­tig ge­kenn­zeich­ne­ten Park­flä­chen und wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten der Park­ein­rich­tung ge­stat­tet. Sind kei­ne er­sicht­li­chen Stell­platz­mar­kie­run­gen vor­han­den, ist das Fahr­zeug so ab­zu­stel­len, dass ei­ne Be­hin­de­rung un­d/o­der Ge­fähr­dung an­de­rer aus­ge­schlos­sen ist. Das Ein­stel­len von Fahr­zeu­gen oh­ne oder oh­ne er­kenn­ba­res amt­li­ches Kenn­zei­chen oder mit un­dich­ten Treib­stoff­an­la­gen oder an­de­ren Män­geln, die den Be­trieb der Park­ein­rich­tung ge­fähr­den, ist nicht ge­stat­tet.

1.3 Die Nut­zung ei­nes aus­ge­wie­se­nen Be­hin­der­ten­park­plat­zes ist nur mit gül­ti­gem Nach­weis un­ter Be­ach­tung der gel­ten­den Höchst­park­dau­er er­laub­t.

1.4 So­weit vor­han­den, ist ei­ne au­to­ma­ti­sche Ver­kehrs­füh­rung eben­so zu be­ach­ten wie die aus­ge­häng­ten Ver­kehrs- und Hin­weis­schil­der. Im Üb­ri­gen gel­ten die Vor­schrif­ten der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Auf der Park­ein­rich­tung ist im Schritt­tem­po zu fah­ren.

2. Höchstparkdauer und Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen

2.1 Mit dem Be­fah­ren der Park­ein­rich­tung ver­pflich­tet sich der Nut­zer, die vor­ge­ge­be­ne Höchst­park­dau­e­r, die der Nut­zer dem auf der Park­flä­che an­ge­brach­ten Hin­weis­schild ent­neh­men kann, ein­zu­hal­ten so­wie die Öff­nungs­zei­ten der Park­ein­rich­tung und et­wai­ge Hal­te­ver­bots­zo­nen zu be­ach­ten.

2.2 Für den Fall, dass der Nutzer unberechtigt die zulässige Höchstparkdauer überschreitet, schuldet er eine Vertragsstrafe, deren Höhe sich wie folgt nach der Dauer der Überschreitung richtet:

a. Überschreitung bis 30 Minuten  30 EUR
b. Überschreitung um mehr als 30 Minuten bis 60 Minuten 35 EUR
c. Überschreitung um mehr als 60 Minuten bis 120 Minuten 40 EUR
d. Überschreitung um mehr als 120 Minuten bis 180 Minuten 45 EUR
e. Überschreitung um mehr als 180 Minuten 50 EUR
f. Überschreitung um mehr als 24 Std., pro angefangenen Tag 50 EUR (max. 750 EUR)

2.3 Für den Fall, dass der Nut­zer sein Fahr­zeug auf ei­nem re­ser­vier­ten Stell­platz, in ei­ner mar­kier­ten Hal­te­ver­bots­zo­ne oder au­ßer­halb der Öff­nungs­zei­ten ab­stellt bzw. ab­ge­stellt läss­t, schul­det er ei­ne pau­scha­le Ver­trags­stra­fe in Hö­he von 50 EUR. 

2.4 Die Park­De­pot GmbH be­hält sich das Recht vor, zu­sätz­lich et­waig er­for­der­li­che Aus­la­gen im Zu­sam­men­hang mit der Bei­trei­bung der Ver­trags­stra­fe gel­tend zu ma­chen.

2.5 Bei Fahr­zeu­gen mit aus­län­di­schen Kenn­zei­chen wird auf­grund der er­schwer­ten Iden­ti­täts­er­mitt­lung und Bei­treib­bar­keit der ver­wirk­ten Ver­trags­stra­fe ein zu­satz­lich an­fal­len­der Ver­wal­tungs­auf­wand in Rech­nung ge­stell­t, al­ler­dings nur bis zu ei­ner Hö­he von ma­xi­mal 20 EUR.

2.6 Nach Abfrage der Halterdaten bei den Behörden wird dem Nutzer die Vertragsstrafe in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

3. Ermittlung der Parkdauer und Einhaltung der Vertrags- und Einstellbedingungen

3.1 Zur Er­mitt­lung der Park­dau­er und Kon­trol­le der Ver­trags- und Ein­stell­be­din­gun­gen wird das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs bei der Ein- und Aus­fahrt mit Hil­fe von ka­me­ra­ba­sier­ten Kenn­zei­chens­can­nern er­fasst und ver­a­r­bei­tet. Um nach­zu­voll­zie­hen, ob das Fahr­zeug ver­trags­ge­mäß ab­ge­stellt wor­den ist, über­prüft das Kenn­zei­chen­er­fas­sungs­sys­tem auch die Hal­te­ver­bots­zo­nen und die re­ser­vier­ten Stell­plät­ze. Mit der Ein­fahrt stimmt der Nut­zer der Er­he­bung, Spei­che­rung und Wei­ter­ver­a­r­bei­tung sei­ner Da­ten zu.

3.2 Anhand der festgestellten Ein- und Ausfahrzeit wird die Parkdauer automatisiert festgestellt. Die zugrundegelegte Parkzeit des Nutzers beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeugs in die Parkeinrichtung und endet mit der Ausfahrt desselben.

4. Haftung

4.1 Die Be­nut­zung der Park­ein­rich­tung er­folgt auf ei­ge­ne Ge­fahr des Nut­zer­s. Auch die Ver­si­che­rung des Fahr­zeugs und des­sen In­halts ist Sa­che des Nut­zer­s. Scha­dens­er­satz­ansprü­che des der Ver­let­zung von Ver­trags­pflich­ten oder aus un­er­laub­ter Hand­lung sind so­wohl ge­gen­über der Park­De­pot GmbH als auch ge­gen­über de­ren Er­fül­lungs­-b­zw. Ver­rich­tungs­ge­hil­fen aus­ge­schlos­sen, so­weit der Scha­den nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig durch die Park­De­pot GmbH oder ihr zu­re­chen­ba­re Per­so­nen ver­ur­sacht wur­de. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt nicht für Per­so­nen­schä­den, so­fern die­se zu­min­dest leicht fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­den. Die Park­De­pot GmbH haf­tet ins­be­son­de­re nicht für die Ent­wen­dung, das Ab­han­den­kom­men des ein­ge­stell­ten Fahr­zeugs oder et­wai­ge, durch Drit­te, ver­ur­sach­te Schä­den am Fahr­zeug.

4.2 Der Nut­zer haf­tet ins­be­son­de­re für Ver­un­rei­ni­gun­gen (b­sp­w. durch Öl oder Ben­zin so­wie Bremss­pu­ren) der Park­ein­rich­tung so­wie für al­le Schä­den, die bei der Be­nut­zung der Park­ein­rich­tung oder in­fol­ge der Nicht­be­ach­tung ver­trag­li­cher oder ge­setz­li­cher Vor­schrif­ten durch ihn selbst oder ihm zu­re­chen­ba­re Drit­te schuld­haft (min­des­tens fahr­läs­sig) ver­ur­sacht wer­den. Ein­ge­tre­te­ne Schä­den sind der Park­De­pot GmbH un­ver­züg­lich, das heißt oh­ne schuld­haf­tes Zö­gern, an­zu­zei­gen.

ParkDepot GmbH | St.-Martin-Straße 72, 81541 München | Email: info@park-depot.de


Quelle: 📷ludwich ✎  

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