Leider haben die simplen Methoden zur Verkehrsregelung mit Schildern und Pfosten in den Fasanarkaden nicht funktioniert, daher wird nun streng mit Kameras überwacht.
"Keine Durchfahrt! Privatparkplatz Automatische Erfassung der Parkdauer Einfach kundenfreundlich - ohne Parkscheibe 3 Std. Kostenfreie Höchstparkdauer für Kundenaufenthalte mindestens 30 Euro Bei Überschreitung der kostenfreien Höchstparkdauer Bitte beachten Sie unbedingt den aushängenden Datenschutzhinweis und die Vertrags- und Einstellbedingungen. | Hinweise zum DatenschutzName und Kontaktdaten des Verantwortlichen Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, die verfolgt werden Übermittlung der personenbezogenen Daten Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer Die Verarbeitung der erhobenen Daten ist zum Betrieb der Parkeinrichtung bzw. zur Kontrolle der Befolgung der aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen notwendig. Die Daten werden bei vertragskonformen Parkvorgängen unmittelbar nach Verarbeitung (binnen 48 Stunden), bei erforderlicher Nachverfolgung von Verstößen gegen die Vertrags-und Einstellbedingungen und etwaiger Geltendmachung/Abwehr von Rechtsansprüchen nach Ablauf der gesetzlichen Hinweis auf die Rechte der Betroffenen Weitere Informationen gemäß Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie unter www.park-depot.de/datenschutz |
Vertrags- und Einstellbedingungen Präambel 1. Benutzungsbestimmungen 1.1 Die ParkDepot GmbH räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die private Parkeinrichtung z.B. mit einem PKW oder Motorrad - im Folgenden „Fahrzeug" - zu befahren und sein Fahrzeug, sofern verfügbar, auf einem nicht besetzten und nicht reservierten oder sich in einer gesondert markierten Halteverbotszone befindenden Stellplatz kostenlos für den Zeitraum der festgelegten Höchstparkdauer abzustellen. Mit der Einfahrt besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz. 1.2 Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur innerhalb der markierten bzw. anderweitig gekennzeichneten Parkflächen und während der Öffnungszeiten der Parkeinrichtung gestattet. Sind keine ersichtlichen Stellplatzmarkierungen vorhanden, ist das Fahrzeug so abzustellen, dass eine Behinderung und/oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das Einstellen von Fahrzeugen ohne oder ohne erkennbares amtliches Kennzeichen oder mit undichten Treibstoffanlagen oder anderen Mängeln, die den Betrieb der Parkeinrichtung gefährden, ist nicht gestattet. 1.3 Die Nutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes ist nur mit gültigem Nachweis unter Beachtung der geltenden Höchstparkdauer erlaubt. 1.4 Soweit vorhanden, ist eine automatische Verkehrsführung ebenso zu beachten wie die ausgehängten Verkehrs- und Hinweisschilder. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Auf der Parkeinrichtung ist im Schritttempo zu fahren. 2. Höchstparkdauer und Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen 2.1 Mit dem Befahren der Parkeinrichtung verpflichtet sich der Nutzer, die vorgegebene Höchstparkdauer, die der Nutzer dem auf der Parkfläche angebrachten Hinweisschild entnehmen kann, einzuhalten sowie die Öffnungszeiten der Parkeinrichtung und etwaige Halteverbotszonen zu beachten. 2.2 Für den Fall, dass der Nutzer unberechtigt die zulässige Höchstparkdauer überschreitet, schuldet er eine Vertragsstrafe, deren Höhe sich wie folgt nach der Dauer der Überschreitung richtet: a. Überschreitung bis 30 Minuten 30 EUR 2.3 Für den Fall, dass der Nutzer sein Fahrzeug auf einem reservierten Stellplatz, in einer markierten Halteverbotszone oder außerhalb der Öffnungszeiten abstellt bzw. abgestellt lässt, schuldet er eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 50 EUR. 2.4 Die ParkDepot GmbH behält sich das Recht vor, zusätzlich etwaig erforderliche Auslagen im Zusammenhang mit der Beitreibung der Vertragsstrafe geltend zu machen. 2.5 Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wird aufgrund der erschwerten Identitätsermittlung und Beitreibbarkeit der verwirkten Vertragsstrafe ein zusatzlich anfallender Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt, allerdings nur bis zu einer Höhe von maximal 20 EUR. 2.6 Nach Abfrage der Halterdaten bei den Behörden wird dem Nutzer die Vertragsstrafe in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. 3. Ermittlung der Parkdauer und Einhaltung der Vertrags- und Einstellbedingungen 3.1 Zur Ermittlung der Parkdauer und Kontrolle der Vertrags- und Einstellbedingungen wird das Kennzeichen des Fahrzeugs bei der Ein- und Ausfahrt mit Hilfe von kamerabasierten Kennzeichenscannern erfasst und verarbeitet. Um nachzuvollziehen, ob das Fahrzeug vertragsgemäß abgestellt worden ist, überprüft das Kennzeichenerfassungssystem auch die Halteverbotszonen und die reservierten Stellplätze. Mit der Einfahrt stimmt der Nutzer der Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten zu. 3.2 Anhand der festgestellten Ein- und Ausfahrzeit wird die Parkdauer automatisiert festgestellt. Die zugrundegelegte Parkzeit des Nutzers beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeugs in die Parkeinrichtung und endet mit der Ausfahrt desselben. 4. Haftung 4.1 Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Auch die Versicherung des Fahrzeugs und dessen Inhalts ist Sache des Nutzers. Schadensersatzansprüche des der Verletzung von Vertragspflichten oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der ParkDepot GmbH als auch gegenüber deren Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die ParkDepot GmbH oder ihr zurechenbare Personen verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden, sofern diese zumindest leicht fahrlässig verursacht wurden. Die ParkDepot GmbH haftet insbesondere nicht für die Entwendung, das Abhandenkommen des eingestellten Fahrzeugs oder etwaige, durch Dritte, verursachte Schäden am Fahrzeug. 4.2 Der Nutzer haftet insbesondere für Verunreinigungen (bspw. durch Öl oder Benzin sowie Bremsspuren) der Parkeinrichtung sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung der Parkeinrichtung oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder ihm zurechenbare Dritte schuldhaft (mindestens fahrlässig) verursacht werden. Eingetretene Schäden sind der ParkDepot GmbH unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen. |
Quelle: 📷 ⌨ ludwich ✎