Anhörung BA 17-Aufstellungsbeschluss ehem. amerik. Siedlung am Perlacher Forst und BVE 20-26/E 01467
Der Vortrag von und hatte aufgrund der langen Diskussion der letzten BA-Sitzung folgende Schwerpunkte:
1. Aufstellungsbeschluss
2. Vorstellung der zeitlichen Abläufe
Nach Beauftragung durch den Stadtrat kalkuliert die Verwaltung 5 Jahre, bis der Bebauungsplan beschlossen wird. Grundlage für das Verfahren sind die Grundentwurfsidee sowie die festgeschriebenen Ziele. Gutachten und ein permanentes Abwägen formen den Bebauungsplan. Die Realisierung des Projektes wird 25 - 30 Jahre dauern. Sie ist insbesondere abhängig vom Sanierungskonzept.
1. Village Greens (Sonderbauformen)
Sie bieten die Möglichkeit für unterschiedliche Nutzung (Gastro, Gewerbe, Sozialräume etc.). Deren Gestaltung ist noch nicht festgelegt und das Erarbeiten von Varianten soll erfolgen. Die LHM wird sich für eine Öffnung der Sonderbauformen zur restlichen Bebauung einsetzen.
Dem Wunsch nach Einsicht in die anderen Entwürfe konnte Frau Krug nicht entsprechen. Ob dies möglich ist, müsse sie klären.
Nach Diskussion mit UA-Mitgliedern stellten anschließend anwesende Bürgerinnen und Bürger Fragen an die Gäste.
Da die Themen der Nachverdichtung und Sanierungsplanung eng verzahnt behandelt werden müssen, empfiehlt der UA BPW dem BA 17 einstimmig, dass der BA 17 mit Vertretern der beiden Unternehmenssparten der BImA das regelmäßige Gespräch suchen soll.
Beabsichtigt wird damit, die Kommunikation beider Abteilungen untereinander zu verbessern sowie die Kommunikation mit dem BA17, anderen involvierten Akteuren sowie der Bürgerschaft, im weiteren Verlauf des Projektes zu optimieren.
Der UA BPW kam bei der Abstimmung zu 6.1.3.1 zu keinem mehrheitsfähigen Ergebnis.
Er empfiehlt dem BA17 in der kommenden BA-Sitzung über die folgenden Entscheidungsvarianten zu befinden:
Variante 1:
Zustimmung zum Aufstellungsbeschlusses, verbunden mit folgenden Anmerkungen (neu Forderungen):
Um die Einschätzung der LHM nachvollziehen zu können, ob der vorgestellte Entwurf am geeignetsten ist, den Charakter der Siedlung weitmöglichst zu erhalten, wünschen wir Einsicht in die anderen beiden Entwürfe. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, bitten um Angabe der entgegenstehenden Normen.
Dem BA17 ist es besonders wichtig, dass die einmalige städtebauliche Struktur der Siedlung weitestgehend erhalten bleibt. Die vorgeschlagenen „Village Greens" werden von vielen als Fremdkörper in der Siedlung wahrgenommen.
Deshalb regen wir an, (neu- Wir fordern Alternativen zu entwickeln) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Alternativen zu entwickeln, welche die städtebauliche Struktur besser berücksichtigen würden.
Das soziokulturelle Miteinander wird durch die jetzt vorhandene offene Struktur gefördert und trägt zur besonderen Atmosphäre der Siedlung bei. Geschlossene Strukturen wie den sog. „Village Greens", könnten dem zu- widerlaufen.
Deshalb wünschen wir uns von allen Akteuren, bei deren Planung auf eine möglichst weitgehende Öffnung zur restlichen Bebauung zu achten.
Da durch den Bebauungsplan nicht festgeschrieben werden kann, dass große Teile des Bestands saniert werden sollen, sollte der Bebauungsplan so eng wie möglich gefasst werden. Es muss klar erkennbar sein, in welchen Bereichen Neubauten realisiert werden sollen und wo saniert werden soll. So sollen z.B. um die Bestandsbauten nicht regelmäßig größere Bauräume gelegt werden, die Anreize für Abriss und größere Neubauten darstellen könnten.
Die Aufnahmekapazitäten der vorhandenen Infrastruktur (insbesondere KiTa ́s, Schulen etc.) sehen wir als nicht ausreichend für eine nachverdichtete Siedlung. Aus unseren Erfahrungen mit anderen größeren Bauprojekten heraus, bitten wir legen wir Wert darauf, darum dass die neuen Bedarfe möglichst frühzeitig zu ermitteln und entsprechend in der Planung umzusetzen.
Eine Verkehrsverträglichkeitsanalyse sollte muss neben anderen Fragen auch die begrenzten Kapazitäten durch die neu entstehende Siedlung an der Münchberger Straße berücksichtigen.
Wir bitten eindringlich darum, bei den Maßnahmen den Baumbestand und die Grünflächen weitstmöglich zu erhalten. Diese Bitte beinhaltet auch, die Möglichkeit öffentlicher Grünflächen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu klären.
Wir wünschen uns Auch eine starke Berücksichtigung ökologischer Fragen, wie zum Beispiel die der Flächenversiegelung.
Des Weiteren Wir regen wir an, eine mikroklimatische Untersuchung zu möglichen Auswirkungen auf Kaltluftströme zu erstellen.
(Ressourcenschonung insbesondere in Zeiten steigender Baukosten sind uns ein Anliegen. Deshalb schlagen wir vor, vor jedem Abriss eines Wohnblockes, zunächst eine Sanierung in Betracht zu ziehen. Dabei sollen sowohl die Baukosten wie auch die ökologischen Belastungen, miteinander vergleichen werden.
Der aus der Bewohnerschaft stark kritisierte Leerstand in der Siedlung soll zukünftig vermieden werden. Deshalb wünscht der BA17 von der BImA, z.B. mittels Zwischenvermietungen bzw. befristeten Mietverträge, wie es sie bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften gibt, den Leerstand zu reduzieren.
Wir begrüßen, dass die BImA mit den Baumaßnahmen preisgedämpften Mietwohnungsbau für öffentlich Beschäftigte realisieren möchte.
Im Zuge einer verbesserten Kommunikation mit der BImA wünschen wir uns, über die Mietpreisentwicklung in der Siedlung von der BImA umfassend informiert zu werden.
Ein sozial verträgliches Konzept zur Umsiedlung der Bestandsmieter während der Bauzeit ist uns als deren politische Vertreter besonders wichtig. Um negative Auswirkungen frühzeitig abmildern zu können, wünschen wir uns einen dauerhaften Austausch mit allen beteiligten Akteuren darüber.
an die BIMA – Schreiben – den grauen Bereich versenden)
BA – Sitzung: Fr. Dörrie, teilte mit das der Mieterbeirat gerne zur Verfügung steht bei Problemen zwischen den Mieter und der BIMA. Die anwesenden Bürger*innen begrüßt den Vorschlag.
Frau Räß stellte die zwei Vorschläge, die der UA BPW erarbeitet hat vor.
Nach eingehender und längerer Diskussion wurde folgende Abstimmungen vorgenommen.
BA – Beschluss:
Variante 1: mit Änderungen (blauen Zusatz) und Zustimmung des Aufstellungsbeschluss mehrheitlich abgelehnt.
Variante 1: mit Änderungen (blauen Zusatz) und Ablehnung des Aufstellungsbeschluss mehrheitlich zugestimmt.