Vertragsfristen & Umgangsweise - Wenn Interessiert's? 

Der Parkplatz an der Pennstraße soll unkonventionell geräumt werden um Baucontainer aufzustellen!

Nur vier Tage Reaktionszeit?! 

Die BImA hat am 5. März (Mittwoch) an einigen Fahrzeugen des Parkplatzes 20 eine Aufforderung zu Parkplatzräumung bis Montag den 10. März unter die Scheibenwischer gesteckt. Einige Mieter hatten die Informationszettel im Briefkasten, weitere wurden nicht Informiert und waren sprachlos zu diesem Vorgehen. 

Wie kann die BImA sicher stellen, dass alle Mieter in der Ferienzeit bei zwei Werktagen Vorlaufzeit reagieren können? Warum wurden die Information nicht frühzeitig verteilt? 

Die Kabelbrücken für den Baustrom wurden bereits in der 10. KW aufgebaut?

Wo hakt es da?

Diese Frage muss man sich bei einem derartigen Überfall durch den Kopf gehen lassen! 


Scheibenwischerinfo

Die Parkplätze sind durch die Nutzer gemietet

Die 50 Parkplätze sind überwiegend an Anwohner der Penn- und Minnewitstraße vermietet.

In den bekannten Mietverträgen ist ein Kündigungsfrist wie unten vorgesehen:


Wir wollen es wissen! - Prima - BImA !

Die IWAP hat die BImA kurzfristig um eine Stellungnahme im Namen ihrer Mitglieder zum Vorgehen gebeten:

Interessengemeinschaft Wohnanlagen am Perlacher Forst und Tegernseer Landstraße (IWAP e.V.)
Cincinnatistraße 29
81549 München
E-Mail: vorstand@iwap-muenchen.de
Internet: iwap-muenchen.de

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Sophienstraße 6
80333 München
Betreff: Stellplatznutzung auf Parkfläche 20 – Ihr Schreiben vom 05.03.2025, Aktenzeichen: SDWO.135026-000320.2020

Sehr geehrte xxx,

als Interessenvertretung der Anwohner der Wohnanlage am Perlacher Forst nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 05.03.2025 bezüglich der geplanten Aufstellung von Containern auf der Parkfläche 20 in 81549 München.
Mehrere Mieter von Stellplätzen auf dieser Parkfläche haben sich mit Besorgnis an uns gewandt. Die Maßnahme und insbesondere die Art der Kommunikation haben erhebliche Verunsicherung und Unverständnis ausgelöst. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die

Beantwortung folgender Fragen:
1. Umfang der Maßnahme
Welche konkreten Stellplatznummern sind von der Maßnahme betroffen?
Wie lange wird die Nutzung dieser Stellplätze voraussichtlich nicht möglich sein?
2. Informationspflicht gegenüber den Mietern
Warum wurden nicht alle betroffenen Mieter der Parkfläche 20 vorab in geeigneter Weise über die geplanten Maßnahmen informiert?
Das Hinterlassen von Zetteln unter Scheibenwischern stellt nach unserer Auffassung keine rechtswirksame und hinreichende Mitteilung dar. Wie stellen Sie sicher, dass alle Mieter ordnungsgemäß informiert wurden?
3. Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist
Laut § 2 der Mietverträge (siehe Anhang) ist eine Kündigung nur bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Monatsende möglich.
Ihr Schreiben datiert vom 05.03.2025 und wurde den Mietern erst danach zugestellt.
Wie beabsichtigt die BImA, mit dieser Abweichung umzugehen?
4. Angebot alternativer Stellplätze
Warum wurden den betroffenen Mietern keine alternativen Stellplätze auf der Parkfläche 20 zugewiesen, obwohl dort freie Stellplätze vorhanden sind?
5. Prüfung alternativer Containerstandorte
Wurde die Möglichkeit geprüft, die Container auf der freien Wiese an der Ecke Pennstraße/Bantingstraße aufzustellen (aktueller Standort der Müllcontainer)? Diese Alternative würde die Beeinträchtigung der Anwohner erheblich reduzieren.

Wir ersuchen Sie um eine zeitnahe und detaillierte Stellungnahme zu den oben genannten Punkten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um eine sachgerechte und einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Freiseis, 2. Vorsitzende
Interessengemeinschaft Wohnanlagen am Perlacher Forst und Tegernseer Landstraße e.V.

Anlage: Kopie eines Mietvertrags


Das sagt die BImA dazu!

Antwortmail der BImA

Das meint der Vorstand dazu - traurig aber wahr!

 Mail vom 7. März, 18:44

Sehr geehrte xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

das dieses Bauprojekt ansteht, wissen wir als Verein nun schon seit dem letzten Jour Fixe mit der Sparte Wohnen und Portfolio im März 2024, die BImA intern sicherlich schon länger.

Das Sie es bis 5 Tage vor dem Aufstellen der Baucontainer für Montag den 10.03.2025 nicht geschafft haben, die Mieter der Stellplätze zu informieren und die Verträge rechtzeitig zu kündigen oder auszusetzen, ist schlichtweg in keiner Weise nachvollziehbar. So, da die BImA als Bauherrin sicherlich über den Baufortschritt durch den Auftragnehmer, die Fa. Goldbeck, Bescheid wusste und wir annehmen müssen, eben auch vollends im Bilde war.

Das Ihnen dann auch noch die Mietverträge nicht vorliegen – und das in einer Bundesdienststelle – ist schlichtweg niemandem nachvollziehbar glaubwürdig zu vermitteln. Aber selbst wenn Ihnen auch nur ein einziger Mietvertrag vorgelegen hätte, hätte die Lektüre des selbigen für Sie zum logischen Schluss führen müssen, dass Sie aus vertragsrechtlichen Gegebenheiten nicht vor dem 03.04.2025 wirksam eine Änderung des Status Quo herbeiführen können.

Die Begründung, dass kein anderer Platz sicherer und logistisch geeigneter gefunden werden kann, ist angesichts von vielen Baustellen im dicht bebauten Stadtgebiet ebenso wenig nachvollziehbar, und dass dies plötzlich kurzfristig aus heiterem Himmel kam und es keine andere Lösung gibt, ebenso. Na sicherlich ist im Hinblick auf die Kosten und Situierung ein Glücksfall, dass Ihnen als BImA das gegenüberliegende Grundstück und Parkplatz gehört.

Das aber kein gar kein anderer Standplatz für die Container möglich ist und Sie Mieter innerhalb von 5 Tagen mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe des Stellplatzes verweisen, ist noch nicht mal auf öffentlichem Grund durch die LH München oder die Polizei möglich. Mit Verlaub – das ist schlicht und einfach ein unglaubliches Märchen und Schlamperei! Wir möchten dies nicht weiter kommentieren.

Wir müssen daher auf eine ordentliche Kündigung bzw. Aussetzung der Verträge mit den Stellplatzmietern bestehen und sehen, dass dann leider auch mit Bedauern, dass dann erst ab Mai mit dem Aufstellen der Container begonnen werden kann. Dann haben Sie auch Zeit, die Stellplätze oder die Verträge zu kündigen und/oder auszusetzen, daher den Mietern zur letztmaligen Nutzung am 30.04.25 die Stellfläche noch zur entgeltlichen Nutzung zu belassen und spätestens am 03.04.25 ein entsprechendes Schreiben an jeden Stellplatznutzer zuzustellen.

Gerade Sie als Immobiliendienstleister des Bundes sollten die Form wahren und sich an Ihre eigenen Vertragsbedingungen halten, meinen Sie nicht? Der Hinweis, dass die Stellplatznutzer ja Ihre Fahrzeuge auf öffentlichem Grund abstellen können, ist auch schon aus dem Grund der an dieser Ecke der Wohnanlage durch Ihre eigene Baustelle hervorgerufene Stellplatzknappheit sicherlich kein netter Mieter-freundlicher konstruktiver Vorschlag.

Es gibt hier in der Wohnanlage sicherlich auch noch andere Stellplätze, vielleicht etwas weiter weg für Mieter, die einen solchen brauchen. Hier gilt es dann auch, so schnell wie möglich die Parkplätze wieder frei zu geben und notfalls halt in den Rohbau mit den Einrichtungen aus den Containern umzuziehen.

Das Sie nun 1,5 Jahre Ihre Mieter innerhalb von 5 Tagen vor die Tür setzen, ist unserer Ansicht nach weder rechtlich noch sittlich haltbar noch angesichts der langfristig gelaufenen Planungen auch nicht nur im Ansatz nachvollziehbar. Wie Sie wissen, ist, je weiter der Baufortschritt kommt, dies ein immer größer werdendes Problem, da die Handwerker sicherlich nicht Ihr Material und Ihre Anfahrt in Abstimmung mit der Nachbarschaft machen werden.

Wir bitten uns daher ernsthaft und gewissenhaft darzulegen, weshalb die Stellplatzflächen geräumt werden müssen und warum kein alternativer Standort in Frage kommt, und das auch klar und rechtzeitig zu kommunizieren, auch den Eigentümern und Nachbarn um die Baustelle herum.

Zudem haben Sie dann entsprechend bis Anfang April Zeit, die notwendigen Unterlagen in Ihrer Behörde zu finden und die Stellplatzmieter entsprechend sittlicher und vertragsrechtlicher Bedingungen zu informieren oder zu kündigen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir den Mietern raten, sich an einen Rechtsbeistand zu wenden oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Ihr Kommunikationsverhalten und Informationsaustausch ist mit der Mieterschaft und uns als Verein und somit der Interessenvertretung der Bewohner hier auch ebenso nachhaltig verbesserungswürdig.

Wir werden uns auf jeden Fall angesichts der aktuellen Umstände für das große Nachverdichtungskonzept und die 1000 Wohnungen, für die Sie einen Aufstellungsbeschluss der LH München erhalten haben, hier im Perlacher Forst entsprechend auf weitere solche seltsamen Dinge und Begründungen, unauffindbare Unterlagen vorsichtshalber einstellen.

Wir haben uns daher entschieden, diesen Schriftverkehr öffentlich zu machen, weil wir einfach auch immer noch nicht glauben können, was wir hier als Antwort auf unsere Fragen und Gesprächsangebot lesen mussten.

Mit freundlichen Grüßen für den Gesamtvorstand der IWAP e.V.

Alois Thomas Schwarzhuber
1. Vorsitzender IWAP e.V.
Interessengemeinschaft Wohnanlagen am Perlacher Forst und Tegernseer Landstraße e.V.
Cincinnatistr. 29
81549 München



Einschränkungen in der Pennstraße und Minnewitstraße


Fragensammlung

  • Wie sollen Parkplatznutzer mit Saisonkennzeichen in der kurzen Zeit rote Nummernschilder besorgen? Diese Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum bewegt werden. Es sind zwingend Ersatzparkplätze nötig!
  • Wie wird die BimA die kombinierte Abbuchung von Wohnungs- und Parkplatzmiete abwickeln?
  • Es wurden einige Mieter mit zwei Parkplätze wegen Urlaubs  nicht erreicht (lt. Nachbarn) 
  • Nachbarn haben einige freie Parkplätze in der Siedlung identifiziert (abgesperrt mit kleinen Bäumchen darauf), die nicht als Ersatz bereitgestellt wurden - warum??


Bautagebuch / Baufortschritt

- Bauvorbereitungen, Fällungen, Bohrungen, Wurzelstöcke entfernen

  • 7. KW Spundwände Nord-Ost setzen
  • 8. KW Spundwände Nord setzen
    Parkverbot (20. Februar 2025 - 09. Februar 2026 Mo-Sa 7-18 Uhr),
    Errichtung der Baustrom Brücken
  • 9. KW Spundwände komplett
  • 10. KW  5. März teilweise Aufforderungen (Info am Scheibenwischer) der BImA die vermietete Parkplätze zu räumen.
  • 10. KW  5. März Nachfrage zur Scheibenwischerinfo
  • 10. KW 7. März Antwort der Bima zur Nachfrage
  • 10. KW 7. März Vorstandsnachfrage zur Antwortmail der BImA
  • 10. KW 8. März betroffene Mieter Informieren sich über Sachstand. Die Informationen der BImA sind widersprüchlich und verunsichern
✎  ludwich  


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